Anmeldung Sommerfischen
Melde dich jetzt an für das Sommerfischen am 9. August 2025! Sicher dir deinen Platz und sei dabei, wenn es wieder um spannende Preise und unvergessliche Angelmomente geht. Wir freuen uns auf deine Teilnahme!
Gefischt wird nach dem Kaiseraugster Maria-Theresia-Recht: Es sind maximal zwei Ruten pro Person erlaubt. Pro Rute dürfen bis zu fünf Angelhaken verwendet werden. Das Fischen ist ausschliesslich vom Ufer aus gestattet. Widerhaken sind verboten.
Alle selbst gefangenen Fische zählen – auch Schwarzmund-Grundeln. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmasse unbedingt einzuhalten.
-
Gefangene Fische müssen fachgerecht getötet, mit Kopf, ausgenommen und entschuppt abgegeben werden.
- Bewertete Fische gehen in das Eigentum der Rheingenossenschaft Kaiseraugst über.
-
Wichtige Bestimmungen – Unbedingt beachten!
- Fische unter 22 cm Körperlänge: können mittels Kopfschlag, oder einer Kombination aus Genickbruch und Kopfschlag, ohne nachfolgende Entblutung getötet werden.
- Beim Verzicht auf die Entblutung ist ein rascher Eintritt des Todes jedoch nicht zweifelsfrei gewährleistet. Falls der Tod nicht sofort eingetreten ist, muss die gewählte Tötungsmethode nochmals ausgeführt werden. Der Angler muss sich vergewissern, dass der Fisch tatsächlich tot ist.
- Fische ab 22 cm Körperlänge: müssen in jedem Fall nach der Betäubung umgehend entblutet oder ausgenommen werden.
-
Absolutes Fangverbot gilt für:
- Nase, Bitterling, Bachneunauge, Aal. Fische dieser Arten sind sofort schonend zu lösen und unverzüglich zurückzusetzen.
Rechtliche Grundlage: Geregelt durch das Bundesgesetz über die Fischerei, die zugehörige Verordnung, das Fischereigesetz des Kantons Aargau, die kantonale Fischereiverordnung und die Tierschutzverordnung. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich an diese Vorschriften zu halten.
Nur mit Sachkundenachweis (SaNa) und einer gültigen Fischerkarte.
Ab 05:30 Uhr
ist das Pumpihuus geöffnet.
Besammlung / Einführung
für alle teilnehmenden Fischer sowie die Abholstelle der Teilnehmerkarten ist das
Pumpihuus.
Danach geht es zum Angelplatz.
Jeder Fischer erhält einen schönen Preis.
Wanderpreise:- 1. Zinnkanne – grösstes Totalgewicht
- 2. Zinnkanne – schwerster Fisch
- 3. Zinnkanne – längster Fisch
- 4. Zinnkanne – grösste Anzahl Fische
- 5. Zinnkanne – grösstes Gewicht Edelfische
Als Edelfische gelten: Forelle, Saibling, Aesche, Felchen, Egli, Zander und Hecht.
Jeder Fischer kann nur einen Wanderpreis gewinnen. Die Zinnkannen verbleiben im Pumpihuus.
Das Pumpihuus ist ab 05:30 Uhr geöffnet. Auch Nichtangler sind herzlich willkommen!
Mitglieder der Rheingenossenschaft Kaiseraugst, die nicht am Fischen teilnehmen, Gastfischer ab 16 Jahren sowie andere Gäste bezahlen für das Mittagessen 10.– CHF.
Wer nur zum Mittagessen kommt, wählt im Formular bitte die Option „Nur Mittagessen“ aus.
Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.
Damit wir den Anlass optimal vorbereiten können, bitten wir dich, dich bis spätestens Mittwoch, den 6. August 2025, anzumelden.
Sollten sich weniger als sechs Fischer anmelden, informieren wir dich nach Ablauf der Anmeldefrist, ob das Vereinsfischen abgesagt wird.
Bei Abmeldungen oder Fragen zum Sommerfischen wende dich bitte direkt an Cédric Grezet: c.grezet@rheingenossen.ch. Er wird sich schnellstmöglich bei dir melden.
Bitte melde dich nur einmal über das Formular an!
Hier siehst du das Gebiet, in dem gefischt wird.
Das Fischereirevier Kaiseraugst bietet dir tolle Angelplätze.
Bitte halte dich an die Regeln und verlasse den Platz so, wie du ihn vorgefunden hast!